Bietest du deinen Kunden die Möglichkeit eines Kundenkontos, musst du entscheiden, wie du mit inaktiven Kundenkonten umzugehen willst. Tatsache ist, dass die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) selbst keine spezifischen Anweisungen zur Löschung nicht genutzter Konten gibt.
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